Forderungsinkasso / Mahnbescheid
Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar einen Vollstreckungsbescheid erhalten und kennen den Grund der Forderung nicht oder verstehen deren Berechnung nicht? Jetzt dürfen keine Fehler gemacht werden, sonst droht ein vollstreckbarer Titel und gegebenenfalls ein Schufa-Negativeintrag. Wir prüfen für Sie den Grund und die Höhe der Forderung, legen für Sie Widerspruch oder Einspruch ein und nehmen nötigenfalls mit dem Gläubiger Kontakt auf, um eine schnelle und vernünftige Lösung zu finden.
Wir betreiben für Sie das Forderungsinkasso außergerichtlich oder gerichtlich (elektronischer Mahnbescheid). Zögern Sie nicht, Ihre Geldforderungen zeitnah gerichtlich geltend zu machen, denn Sie sind mit Ihren Leistungen ja bereits in Vorlage getreten. Geldforderungen sind grundsätzlich sofort fällig und spätestens nach 30 Tagen tritt Verzug ein. Treten Sie bei Zahlungsverzug nicht mehr in Vorleistung und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Rechtsanwaltskosten gehören grundsätzlich zum Verzugsschaden und müssen auch vom Schuldner gezahlt werden. Wir kümmern uns zeitnah um die Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen und vereinbaren gegebenenfalls Ratenzahlungsvereinbarungen mit Las Vegas-Vergleichen.
ADRESSE KANZLEI
Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Ludwigstraße 9
35510 Butzbach
Tel.: 0 60 33 / 74 93 464
Fax: 0 60 33 / 74 93 465
EMail: mail@ra-jantos.de
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