Arbeitsrecht
Die gerichtliche Auseinandersetzung ist niemals das Ziel, denn Arbeitsverhältnisse sind soziale Rechtsverhältnisse unseres Wirtschaftslebens. Leistungsstörungen in diesem Vertragsverhältnis wie Krankheit, Abmahnung, Gehalt, Zuschläge, Urlaub, Gratifikation, Überstunden oder Mehrarbeit sind an der Tagesordnung, lassen sich jedoch in der Praxis fast immer einvernehmlich lösen. Sind Sie von Kündigung bedroht, oder haben Sie eine Kündigung erhalten, gilt es den Arbeitsplatz zu sichern. Wir betreuen Sie versiert im Kündigungsschutzverfahren. Bei wirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken wir auf eine angemessene Abfindung und ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis hin.
Beachten Sie: Kündigungsschutzklagen müssen zwingend binnen 3 Wochen nach Kündigung eingereicht werden.
ADRESSE KANZLEI
Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Ludwigstraße 9
35510 Butzbach
Tel.: 0 60 33 / 74 93 464
Fax: 0 60 33 / 74 93 465
EMail: mail@ra-jantos.de
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