Verkehrsrecht
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie immer einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Es genügt zunächst ein informelles Telefonat, um die ersten notwendigen Schritte abzusprechen. Sie haben immer das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn die Vergütung des Rechtsanwalts zahlt grundsätzlich die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Gleich, ob ein kleiner oder großer Sachschaden entstanden ist, bei uns sind Sie bestens aufgehoben.
Wir übernehmen die oft sehr komplexe Schadenabwicklung und setzen Ihre Schadenersatzansprüche und Personenschäden außergerichtlich und auch gerichtlich gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Sofern notwendig, informieren wir auch Ihre eigene Versicherung, nehmen mit Kfz-Sachverständigen Kontakt auf und informieren uns bei Personenschäden bei den behandelnden Ärzten über den Krankheitsverlauf und die Genesung, damit Ihre Schmerzensgeldansprüche korrekt dargestellt, berechnet und beziffert werden. Wir sehen auch die Bußgeld- oder Strafakte ein und betreuen Sie sofern erforderlich auch im Bußgeld- und Strafverfahren und verteidigen Ihre Rechte gegenüber der zuständigen Behörde.
ADRESSE KANZLEI
Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Ludwigstraße 9
35510 Butzbach
Tel.: 0 60 33 / 74 93 464
Fax: 0 60 33 / 74 93 465
EMail: mail@ra-jantos.de
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Wir sind für sie erreichbar:
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von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.