Aktenanforderung:
Sie senden uns Ihren Auftrag per E-Mail, GdV-Schnittstelle, Telefax oder per Post zu.
Wir verarbeiten diesen Auftrag am gleichen Tag innerhalb unserer Bürozeiten von 8.00 bis 18.00 Uhr oder spätestens am darauf folgenden Tag.
Die Aufträge versenden wir je nach Erreichbarkeit der Behörden ebenso per E-Mail, Schnittstelle, Telefax oder per Post.
Natürlich selektieren wir Ihre besonderen Eilfälle, wie Klagedrohungen, Klagesachen, BaFin- und Vorstandsbeschwerden und setzen uns vorab telefonisch mit den jeweiligen Behörden in Verbindung, um den derzeitigen Verfahrensstand zu eruieren und weisen mit Nachdruck auf die Eilbedürftigkeit hin.
In anderen Eilfällen kümmert sich unser geschultes Mitarbeiterteam auch telefonisch um eine schnellstmögliche Aktenübersendung.